AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Skarabee Blatz, Heuser & Grombelka Partnerschaft (im Folgenden Skarabee genannt)

1. Allgemein
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich für alle Leistungen, die Skarabee erbringt. Sie sind Bestandteil eines jeden Auftrags und stellen somit einen rechtsgültigen Vertrag zwischen Skarabee und Auftraggeber:in dar. Sie gelten sowohl für Privat- als auch für Geschäftskund:innen. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Kunden ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Die AGB werden dem/der Auftraggeber:in vor Auftragserteilung zur Verfügung gestellt bzw. sind auf unserer Homepage veröffentlicht. Insofern werden sie bei Auftragserteilung – sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form – als bekannt vorausgesetzt.

2. Vertragsgegenstand
a) Der Gegenstand eines Vertrages bedarf der Schriftform. Die von uns angebotenen Leistungen werden im Angebot detailliert beschrieben. Änderungswünsche und abweichende Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform und der Bestätigung von Skarabee. Andernfalls gilt der Auftrag als verbindlich bestätigt und erteilt auf der Basis der Konditionen und AGB von Skarabee. b) Skarabee verpflichtet sich, die Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen, sowie gemäß der Berufsordnung für Gebärdensprachdolmetschende auszuführen. c) Die Leistungen werden von Dolmetscher:innen und anderen Mitarbeiter:innen von Skarabee oder von den jeweils von Skarabee beauftragten Gebärdensprachdolmetscher:innen oder anderen Dienstleister:innen erbracht, welche entsprechend dieser AGB zum Einsatz kommen. d) Die von Skarabee zu erbringende Tätigkeit richtet sich im Einzelfall nach der Beschreibung im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zu darüber hinaus gehenden Tätigkeiten sind insbesondere die zum Einsatz kommenden Dolmetscher:innen grundsätzlich nicht verpflichtet.

3. Honorar und Nebenkosten bei Dolmetschleistungen
a) Gebärdensprachdolmetscher:innen unterliegen generell keiner Honorarvereinbarung. Es gilt das für den Auftrag vereinbarte Honorar. b) Für einige spezielle Fälle ist die Honorierung der Gebärdensprachdolmetscher:innen durch die Kostenträger geregelt (u.a. Regelungen DKV, JVEG, LVR, LWL) und kommt seitens Skarabee im Auftrag zur Anwendung. b) Bei Dolmetschleistungen gilt prinzipiell die vereinbarte Dolmetschzeit vor Ort zuzüglich Fahrt- und Wartezeiten. Die Honorierung der anfallenden Vorbereitungszeit wird im entsprechenden Einzelfall schriftlich geregelt. Bei kurzen Einsätzen gilt eine zu berechnende Mindesteinheit von einer halben Stunde, weitere Leistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, dann im Halbstundentakt berechnet. c) Bei den Fahrtkosten, die pro Einsatz erhoben werden, handelt es sich entweder um gefahrene Fahrzeugkilometer (Bezahlung an das JVEG angelehnt; Rahmenverträge mit LVR und LWL werden anerkannt) oder um anfallende Kosten für den ÖPNV. Parkgebühren können optional hinzu kommen. d) Die Einsatzzeit richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sollte die Tätigkeit früher beendet werden, ist dennoch die vereinbarte Zeit zu vergüten, unbeschadet des Rechtes von Skarabee, in dieser Zeit weitere Einkünfte zu erzielen, es sei denn, es ist im Einzelfall etwas Anderes schriftlich vereinbart.

4. Zusätzliche Konditionen Studioleistungen
a) Grundsätzlich werden alle Leistungen detailliert im Angebot beschrieben und Änderungen nach Vereinbarung bestätigt (s. 2.a). Kommt es während der Produktion zu kundenseitigen  Änderungswünschen erhalten Sie auch hierzu ein zusätzliches oder überarbeitetes Angebot. b) Dennoch kann es erforderlich sein, die Leistung zu verändern. Daher behalten wir uns das Recht vor, geringfügige Anpassungen vorzunehmen, zum Beispiel aus technischen Gründen (Ton- oder Lichtqualität), Angleichung von Typographien oder um Ästhetischen Wünschen und Bedarfen gehörloser Rezipienten besser gerecht zu werden. In der Regel haben solche Änderungen keine weiteren Auswirkungen auf den Auftrag. c) Nach Fertigstellung des Auftrages durch Skarabee und ab dem Zeitpunkt der Übersendung des fertigen Produktes, hat der/die Kund:in zwei Wochen Zeit, eventuelle Beanstandungen zu formulieren und zurück zu melden. Bei Produktionsfehlern auf Seiten von Skarabee, werden diese Fehler in einer einmaligen Korrekturschleife kostenfrei bearbeitet. Weitere Beanstandungen bzw. Fehler oder Änderungen auf Seiten des/der Kund:in können kostenpflichtig nachgearbeitet werden und sind nicht Bestandteil des Ursprungsauftrages (führen also ggf. zu einer zeitlichen Verschiebung). Gibt der/die Kund:in innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung des fertigen Produktes keine Rückmeldung zur Erfüllung des Auftrages, gilt das Produkt damit automatisch als „beanstandungsfrei“ und als „durch-den/die- Kunden:in-abgenommen“.

5. Konditionen bei Veranstaltungen
a) Im Rahmen von Großveranstaltungen (Kongressen, Tagungen, etc.) ist – wie in allen anderen Settings auch – ein optimales Hören und Sehen für die dort tätigen Dolmetscher:innen unabdingbar. Hierfür zeichnet der/die Auftraggeber:in verantwortlich und stellt die gesamte Technik für eine gute Akustik, Beleuchtung und Präsentation zur Verfügung. b) Die Dolmetschleistung ist nur für die aktuelle Situation (Hören und/oder Sehen) bestimmt. Jedwede Aufzeichnung, insbesondere für Fernsehen, Rundfunk oder Internet bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Skarabee. Dies gilt auch für die Nutzung auf Social Media Plattformen. c) Reisekosten wie 2.c) zzgl. etwaiger Flugkosten und Spesen.

6. Zahlungsbedingungen
a) Das im Vertrag vereinbarte Honorar versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug auf das Konto von Skarabee unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen. b) Werden abweichende Zahlungsbedingungen von Leistungsträgern stillschweigend von Skarabee akzeptiert, handelt es sich um eine Kulanzleistung im Einzelfall, die keinen Rechtsanspruch begründet. c) Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns vor, Mahngebühren zu berechnen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem Basiszinssatz der Bundesbank berechnet (bei Privatpersonen 5 %) zzgl. einer Bearbeitungsgebühr.

7. Absagen
a) Dolmetschaufträge können bis vier Arbeitstage vor dem Einsatz kostenfrei storniert werden. Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht von der Skarabee Partnerschaft verschuldet sind, ganz oder teilweise kurzfristig storniert, ist das vereinbarte Honorar wie folgt zu zahlen: – drei Tage vorher 50 %, zwei Tage vorher 75 %, ein Tag vorher 90 % – jeweils inkl. zu erwartender Fahrzeit – Absage am Einsatztag 100 % inkl. zu erwartender Fahrzeit – Absage vor Ort wie oben zzgl. Fahrtkosten. Abweichend akzeptieren wir die Stornoregelungen von LVR/LWL und JVEG. b) Im Falle einer Kostenübernahme durch Leistungsträger sind sowohl Leistungsträger als auch Kunde/in zur Absage verpflichtet und haben sich jeweils der Absage an Skarabee zu vergewissern. Werden Absagen nicht weitergeleitet, wird die vereinbarte Leistung wie unter 7.a) beschrieben, in Rechnung gestellt. c) Produktionsaufträge können bis zwei Wochen vor Produktionsbeginn kostenfrei storniert werden. Danach werden bis eine Woche vor Produktionsbeginn 50 % der Auftragssumme, danach 100 % in Rechnung gestellt.

8. Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/in
Eine gute Vorbereitung ist für jede/n Dolmetscher:in unabdingbar. Der/die Auftraggeber:in ist daher verpflichtet alle für den Auftrag erforderlichen inhaltlichen und organisatorischen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für musikalische und andere künstlerische Darbietungen (Lieder, Lyrik, Improvisationen, Theater). Sollten diese nicht rechtzeitig vorliegen, kann eine optimale Qualität nicht gewährleistet werden.

9. Nutzungsrechte
a) Dolmetschleistungen sind ausschließlich zum sofortigen Hören/Sehen bestimmt. Dies gilt auch für Leistungen, die auf online-Plattformen erbracht werden. Das Urheberrecht für Dolmetschleistungen verbleibt auch nach Bezahlung bei Skarabee. Eine Aufzeichnung für weitere Verwendungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Skarabee. Der/die Auftraggeber:in haftet dabei auch für die unbefugte Übertragung oder unbefugte Mitschnitte durch Dritte. b) Bei anderen Leistungen wird das Nutzungsrecht nur für den jeweils vereinbarten Auftrag übertragen. Weitere Nutzungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Skarabee. c) Auf Wunsch des/der Auftraggeber:in können Nutzungsrechte für eine weitere Verwendung oder ausschließliche bzw. uneingeschränkte Nutzungsrechte in einem gesonderten Vertrag gegen Gebühr übertragen werden. d) Eine Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet. e) Im Falle eines Verstoßes gegen das Urheberrecht ist Skarabee berechtigt, Nutzungsrechte geltend zu machen und in Rechnung zu stellen.

10. Schweigepflicht/Datenschutz
a) Skarabee unterliegt von Berufs wegen einer strikten Verschwiegenheit auf Grundlage der Berufsordnung für Gebärdensprachdolmetschende und sieht sich seinen Kund:innen gegenüber verpflichtet, alle Informationen stets streng vertraulich zu behandeln. Dies beinhaltet mündlich übertragene Informationen, aber auch den Umgang mit überlassenem Material zur Vorbereitung der Einsätze (Rede-Skripte, Präsentationen, etc.) b) Beauftragende Kund:innen berechtigen Skarabee im Rahmen und in den Grenzen datenschutzrechtlicher Vorschriften, die von ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für den internen Gebrauch bzw. zur Auftragsabwicklung, zur Abrechnung mit Kostenträgern und zur Vorbereitung auf die Dolmetscheinsätze sowie für zukünftige Kontaktaufnahme zu verarbeiten und zu speichern.

11. Rücktritt vom Vertrag
Sollte Skarabee aus schwerwiegenden, nachvollziehbaren Gründen an der Ausführung des Auftrages gehindert sein, verpflichtet sich die Skarabee Partnerschaft, sich um adäquaten Ersatz (andere qualifizierte Kolleg:innen) zu bemühen. Eine weitere Verpflichtung seitens der Skarabee Partnerschaft besteht nicht.

12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

13. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Köln.