Vorteile für taube Menschen

Fakt 1

Informationen sind am verständlichsten in der Muttersprache – für taube Menschen ist die Erstsprache in der Regel die Gebärdensprache.

Fakt 2

Taube Menschen haben einen erschwerten Zugang zu Schrift-sprache – gebärdensprachliche Videos garantieren das Verstehen.

Fakt 3

Taube Dolmetscher:innen in Gebärdensprachfilmen bilden die Brücke und damit den Zugang zur anderen Kultur hörender Menschen.

Fakt 4

Identifikation und Kommunikation auf Augenhöhe durch peer to peer.

Unser Leistungsspektrum

    • Übersetzung jeglicher schriftlicher und gesprochener Texte in Gebärdensprache

    • Beratung

    • Technische Realisierung

    • Museumsguides

    • Bereitstellung im passenden Format

    • Verdolmetschung vertonter Videos in Gebärdensprache

    • Untertitelung

    • Stimmgebung durch VoiceOver

    • Übersetzung in Leichte Sprache

    • Ausformulierung von Texte

Video-Produktion

Film im Film

Sie haben bereits einen Film produziert und möchten diesen tauben Nutzer:innen zugänglich machen? Wir übersetzen Ihre Inhalte und binden das Gebärdensprachvideo ästhetisch in Ihren Film ein.

Museumsguides

Sie wünschen sich Barrierefreiheit für taube Besucher:innen? Wir übersetzen Ihre Audioguides oder Informationstafeln in gebärdensprachlichen Filme und stellen diese passend für Ihre Ausgabegeräte oder alle gängigen Player bereit.

Textübersetzung

Sie möchten mit Ihren schriftlichen Medien auch taube Menschen erreichen? Wir richten uns in unserer Übersetzung selbstverständlich nach den Qualitätsstandards sowie in der visuellen Gestaltung nach Ihren Wünschen und Ihrer corporate identity.

Navigation mit 2D Animation

Sie möchten, dass auch taube Nutzer:innen sich auf Ihrer Website zurecht finden? Wir erklären die Navigation Ihrer Seite in Gebärdensprache und verdeutlichen sie durch 2D- animierte Screenshots.

Unser Arbeitsprozess

Hinter einem eingängigen Produkt steckt ein aufwendiger und komplexer Prozess.

1
Vorbereitung

Hörende und taube Dolmetscher:innen analysieren den Inhalt des Textes, recherchieren Fach-gebärden und machen sich den Text zu eigen, um so eine gute Grundlage für die Produktion zu schaffen.

2
Produktion

Geprüfte taube Dolmetscher:innen erstellen im hauseigenen Studio den gebärden-sprachlichen Film mit besonderem Blick auf die Bedürfnisse der tauben Zielgruppe.

3
Kontrolle

Ein in den Vorbereitungs-prozess nicht involvierter tauber Dolmetscher über-prüft die Filmaufnahmen auf inhaltliche Korrektheit und Verständlichkeit.

4
Technische Bearbeitung

Der gebärden-sprachliche Film wird nun individuellen Kundenwünschen ent-sprechend technisch weiterbearbeitet und aufbereitet.

5
Letzter Check

Alle Bearbeitungsschritte werden noch einmal überprüft, mit den Kunden-wünschen abgeglichen und das Produkt falls erforderlich optimiert.

Untertitel und VoiceOver

Wir komplettieren Ihr Video mit Untertiteln und VoiceOver. Unser mehrsprachiges Team schafft die korrekten Untertitel an den richtigen Stellen und die von uns beauftragten professionellen Sprecher sorgen für den richtigen Ton. So unterstützen wir Sie dabei, eine breitere Zielgruppe zu erreichen.

Qualitätsstandards

  • BITV 2.0

    Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung dient der Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. Neben Internetauftritten und Internetangeboten sind auch Intranetauftritte und Intranetangebote und mittels Informationstechnik realisierte grafische Programmoberflächen einschließlich Apps und sonstige Anwendungen für mobile Endgeräte barrierefrei zu gestalten. Diese Verordnung gilt insbesondere für die öffentlichen Träger im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes. Aber auch für jeden privaten Anbieter ist es sinnvoll, seine Gebärdensprachvideos auf Basis der Verordnung umzusetzen. Die BITV 2.0 fordert den Einsatz zertifizierter tauber Gebärdensprachdolmetscher. Durch den Einsatz tauber MuttersprachlerInnen wird die sprachliche und stilistische Sicherheit in der Zielsprache gewährleistet.

  • DIN EN ISO 17100

    Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung dient der Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. Neben Internetauftritten und Internetangeboten sind auch Intranetauftritte und Intranetangebote und mittels Informationstechnik realisierte grafische Programmoberflächen einschließlich Apps und sonstige Anwendungen für mobile Endgeräte barrierefrei zu gestalten. Diese Verordnung gilt insbesondere für die öffentlichen Träger im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes. Aber auch für jeden privaten Anbieter ist es sinnvoll, seine Gebärdensprachvideos auf Basis der Verordnung umzusetzen. Die BITV 2.0 fordert den Einsatz zertifizierter tauber Gebärdensprachdolmetscher. Durch den Einsatz tauber MuttersprachlerInnen wird die sprachliche und stilistische Sicherheit in der Zielsprache gewährleistet.

Referenzen

Alle Videos auf Youtube anschauen  

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